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   BGH, 25.10.2017 - 1 StR 146/17   

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BGH, 25.10.2017 - 1 StR 146/17 (https://dejure.org/2017,49430)
BGH, Entscheidung vom 25.10.2017 - 1 StR 146/17 (https://dejure.org/2017,49430)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 2017 - 1 StR 146/17 (https://dejure.org/2017,49430)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 26 StGB; § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG
    Anstiftung (Veranlassung zu einer konkret-individualisierten Tat: vorherige Bereitschaft des Angestifteten, allgemein derartige Taten zu begehen, omnimodo facturus; hier: Anstiftung zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln durch Bestellung in einem Online-Shop)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 26 StGB, § 29a Abs 1 Nr 2 BtMG, § 30 Abs 1 Nr 4 BtMG
    Betäubungsmitteldelikt: Strafbarkeit des Internet-Bestellers von Drogen aus dem Ausland

  • IWW

    § 64 StGB, § 29a Abs. 1 Nr. 2, § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG, § 26 StGB

  • Wolters Kluwer

    Anstiftung zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Bestimmen der chinesischen Lieferanten zur Einfuhr eines Betäubungsmittels durch Bestellung im Internet als Anstiftung

  • rewis.io

    Betäubungsmitteldelikt: Strafbarkeit des Internet-Bestellers von Drogen aus dem Ausland

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anstiftung zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Bestimmen der chinesischen Lieferanten zur Einfuhr eines Betäubungsmittels durch Bestellung im Internet als Anstiftung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Anstiftung zur Steuerhinterziehung

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    BtM: Internethandel mit Drogen: Kann ich den Internethändler noch anstiften?

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafbarkeit bei der Bestellung von synthetischen Cannabinoiden bei einem ausländischen Online-Shop wegen Anstiftung zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anstiftung - im Überblick

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anstiftung zum BTM-Import - oder: die Bestellung im chinesischen Drogen-Shop

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Online-Shopping von Betäubungsmitteln als strafbare Anstiftung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 80
  • StV 2018, 508
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 20.01.2000 - 4 StR 400/99

    Bestimmen einer Person unter achtzehn Jahren zum unerlaubten Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 25.10.2017 - 1 StR 146/17
    Ein zu einer konkreten Tat fest Entschlossener kann nicht mehr zu ihr bestimmt werden (sog. omnimodo facturus; st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. November 1987 - 3 StR 503/87, BGHR StGB § 26 Bestimmen 1 und vom 8. August 1995 - 1 StR 377/95, BGHR StGB § 26 Bestimmen 3 sowie Urteile vom 20. Januar 2000 - 4 StR 400/99, BGHSt 45, 373, 374 und vom 17. August 2000 - 4 StR 233/00, NStZ 2001, 41, 42).

    Der Annahme von Anstiftung steht es nicht entgegen, wenn der Haupttäter bereits allgemein zu derartigen Taten bereit war und diese Bereitschaft auch aufgezeigt hat oder sogar selbst die Initiative zu den Taten ergriffen hatte (vgl. BGH, Urteile vom 20. Januar 2000 - 4 StR 400/99, BGHSt 45, 373, 374 und vom 17. August 2000 - 4 StR 233/00, NStZ 2001, 41, 42); denn hier fehlt es noch an einer konkret-individualisierten Tat, zu der der Haupttäter erst noch durch Hervorrufen des Tatentschlusses veranlasst werden muss (vgl. BGH, Urteil vom 7. September 1993 - 1 StR 325/93, NStZ 1994, 29, 30).

  • BGH, 02.06.2015 - 4 StR 144/15

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 25.10.2017 - 1 StR 146/17
    Eine Anstiftung zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge begeht deshalb, wer einen anderen durch Einwirkung auf dessen Entschlussbildung dazu veranlasst, Betäubungsmittel in nicht geringer Menge in das Bundesgebiet zu verbringen und dabei zumindest in dem Bewusstsein handelt, dass sein Verhalten diese von ihm gebilligten Wirkungen haben kann (BGH, Beschlüsse vom 6. Dezember 2011 - 4 StR 554/11; vom 10. April 2013 - 4 StR 90/13, NStZ-RR 2013, 281 und vom 2. Juni 2015 - 4 StR 144/15, BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4 Einfuhr 3).

    Die Willensbeeinflussung muss dabei nicht die einzige Ursache für das Verhalten des anderen sein; bloße Mitursächlichkeit reicht aus (BGH, Beschluss vom 2. Juni 2015 - 4 StR 144/15, aaO mwN).

  • BGH, 10.04.2013 - 4 StR 90/13

    Anstiftung zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Auszug aus BGH, 25.10.2017 - 1 StR 146/17
    Eine Anstiftung zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge begeht deshalb, wer einen anderen durch Einwirkung auf dessen Entschlussbildung dazu veranlasst, Betäubungsmittel in nicht geringer Menge in das Bundesgebiet zu verbringen und dabei zumindest in dem Bewusstsein handelt, dass sein Verhalten diese von ihm gebilligten Wirkungen haben kann (BGH, Beschlüsse vom 6. Dezember 2011 - 4 StR 554/11; vom 10. April 2013 - 4 StR 90/13, NStZ-RR 2013, 281 und vom 2. Juni 2015 - 4 StR 144/15, BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4 Einfuhr 3).

    Selbst wenn also ein Betäubungsmittelhändler seine grundsätzliche Bereitschaft bekundet hatte, Betäubungsmittel ins Ausland liefern zu wollen, liegt kein Fall eines bereits zur Tat entschlossenen Haupttäters vor (sog. omnimodo facturus), da es insoweit noch an einem bestimmten, auf eine konkrete Tat bezogenen Tatentschluss fehlt (vgl. hierzu auch BGH, Beschluss vom 10. April 2013 - 4 StR 90/13, NStZ-RR 2013, 281).

  • BGH, 17.08.2000 - 4 StR 233/00

    Bestimmen von Minderjährigen zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln;

    Auszug aus BGH, 25.10.2017 - 1 StR 146/17
    Ein zu einer konkreten Tat fest Entschlossener kann nicht mehr zu ihr bestimmt werden (sog. omnimodo facturus; st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. November 1987 - 3 StR 503/87, BGHR StGB § 26 Bestimmen 1 und vom 8. August 1995 - 1 StR 377/95, BGHR StGB § 26 Bestimmen 3 sowie Urteile vom 20. Januar 2000 - 4 StR 400/99, BGHSt 45, 373, 374 und vom 17. August 2000 - 4 StR 233/00, NStZ 2001, 41, 42).

    Der Annahme von Anstiftung steht es nicht entgegen, wenn der Haupttäter bereits allgemein zu derartigen Taten bereit war und diese Bereitschaft auch aufgezeigt hat oder sogar selbst die Initiative zu den Taten ergriffen hatte (vgl. BGH, Urteile vom 20. Januar 2000 - 4 StR 400/99, BGHSt 45, 373, 374 und vom 17. August 2000 - 4 StR 233/00, NStZ 2001, 41, 42); denn hier fehlt es noch an einer konkret-individualisierten Tat, zu der der Haupttäter erst noch durch Hervorrufen des Tatentschlusses veranlasst werden muss (vgl. BGH, Urteil vom 7. September 1993 - 1 StR 325/93, NStZ 1994, 29, 30).

  • OLG Düsseldorf, 19.05.2016 - 16 U 72/15

    Auslegung einer "Auftragsbestätigung" überschriebenen automatischen E-Mail

    Auszug aus BGH, 25.10.2017 - 1 StR 146/17
    Der Online-Shop, der sich an einen unbekannten Personenkreis wendet, stellt lediglich die Waren und Preise dar, damit der Interessent aus dem Warensortiment aussuchen und seinerseits ein Kaufangebot abgeben kann; bei der Präsentation von Waren über das Internet können die Anzahl möglicher Bestellungen und die wirtschaftlichen Verhältnisse des jeweiligen Bestellers nicht abgeschätzt werden (zu Online-Shops als invitatio ad offerendum vgl. auch BGH, Urteil vom 16. Oktober 2012 - X ZR 37/12, BGHZ 195, 126 ff.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 19. Mai 2016 - I-16 U 72/15, NJW-RR 2016, 1073 ff.).
  • BGH, 16.10.2012 - X ZR 37/12

    Kein Luftbeförderungsvertrag mit "noch unbekannt"

    Auszug aus BGH, 25.10.2017 - 1 StR 146/17
    Der Online-Shop, der sich an einen unbekannten Personenkreis wendet, stellt lediglich die Waren und Preise dar, damit der Interessent aus dem Warensortiment aussuchen und seinerseits ein Kaufangebot abgeben kann; bei der Präsentation von Waren über das Internet können die Anzahl möglicher Bestellungen und die wirtschaftlichen Verhältnisse des jeweiligen Bestellers nicht abgeschätzt werden (zu Online-Shops als invitatio ad offerendum vgl. auch BGH, Urteil vom 16. Oktober 2012 - X ZR 37/12, BGHZ 195, 126 ff.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 19. Mai 2016 - I-16 U 72/15, NJW-RR 2016, 1073 ff.).
  • BGH, 21.04.1986 - 2 StR 661/85

    Anforderungen an Anstiftervorsatz

    Auszug aus BGH, 25.10.2017 - 1 StR 146/17
    Welche Merkmale zur Tatindividualisierung jeweils erforderlich sind, entzieht sich dabei einer abstrakt-generellen Bestimmung und kann nur nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls entschieden werden (vgl. BGH, Urteil vom 21. April 1986 - 2 StR 661/85, BGHSt 34, 63, 64 ff.).
  • BGH, 07.09.1993 - 1 StR 325/93

    Bankpraktikant - § 249 StGB aF, Absichtswegfall, Abgrenzung Beihilfe - Anstiftung

    Auszug aus BGH, 25.10.2017 - 1 StR 146/17
    Der Annahme von Anstiftung steht es nicht entgegen, wenn der Haupttäter bereits allgemein zu derartigen Taten bereit war und diese Bereitschaft auch aufgezeigt hat oder sogar selbst die Initiative zu den Taten ergriffen hatte (vgl. BGH, Urteile vom 20. Januar 2000 - 4 StR 400/99, BGHSt 45, 373, 374 und vom 17. August 2000 - 4 StR 233/00, NStZ 2001, 41, 42); denn hier fehlt es noch an einer konkret-individualisierten Tat, zu der der Haupttäter erst noch durch Hervorrufen des Tatentschlusses veranlasst werden muss (vgl. BGH, Urteil vom 7. September 1993 - 1 StR 325/93, NStZ 1994, 29, 30).
  • BGH, 10.06.1998 - 3 StR 113/98

    Versuchte Anstiftung eines Hooligans zum Mord und zur besonders schweren

    Auszug aus BGH, 25.10.2017 - 1 StR 146/17
    Dabei ist bedingter Vorsatz ausreichend (st. Rspr.; vgl. z.B. BGH, Urteile vom 18. April 1952 - 1 StR 871/51, BGHSt 2, 279, 281 und vom 10. Juni 1998 - 3 StR 113/98, BGHSt 44, 99, 101).
  • BGH, 07.02.2017 - 1 StR 231/16

    Unerlaubte bandenmäßige Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus BGH, 25.10.2017 - 1 StR 146/17
    c) Das vom Landgericht festgestellte Tatgeschehen entspricht nicht dem, das dem Urteil des 1. Strafsenats vom 7. Februar 2017 (1 StR 231/16, NStZ 2017, 401) zu Grunde lag.
  • BGH, 08.08.1995 - 1 StR 377/95

    Fahrt nach Mannheim-Rheinau - §§ 258, 22, 26, 27 StGB, omnimodo facturus,

  • BGH, 08.09.2016 - 1 StR 232/16

    Revisionsfrist (Beginn der Frist mit Zustellung des Urteils: mehrere

  • BGH, 18.04.1952 - 1 StR 871/51

    Landfriedensbruch wegen Überfalls auf eine jüdische Synagoge durch die NSDAP -

  • BGH, 06.12.2011 - 4 StR 554/11

    Voraussetzungen der Anstiftung zum unerlaubten Handeltreiben mit

  • BGH, 20.11.1987 - 3 StR 503/87

    Anstiftung einer bereits entschlossenen Person zum Meineid

  • LG Ravensburg, 14.01.2008 - 2 KLs 260 Js 8492/07

    Anstiftung zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln durch telefonische

  • BGH, 13.05.2020 - 5 StR 614/19

    Ausspähen von Daten (besondere Sicherung gegen unberechtigten Zugriff;

    Dem stünde nicht entgegen, dass der Angeklagte H. möglicherweise allgemein zur Begehung entsprechender Taten bereit war und diese Bereitschaft auch aufgezeigt oder sogar selbst die Initiative zu den Taten ergriffen hat (vgl. BGH, Urteil vom 25. Oktober 2017 - 1 StR 146/17, NStZ-RR 2018, 80, 81 mwN); ausreichend dafür wäre, dass B. - wie festgestellt - in ihm jeweils durch Benennung der auszuspähenden Postfächer den konkreten Entschluss zur Tatbegehung geweckt hat.
  • BGH, 11.07.2019 - 1 StR 634/18

    Steuerhehlerei (Anstiftung zur Steuerhinterziehung als mitbestrafte Vortat einer

    Eine Anstiftung zur Steuerhinterziehung begeht deshalb, wer einen anderen durch Einwirkung auf dessen Entschlussbildung dazu veranlasst, unversteuerte Zigaretten in das Bundesgebiet zu verbringen und dabei zumindest in dem Bewusstsein handelt, dass sein Verhalten diese von ihm gebilligten Wirkungen haben kann (vgl. BGH, Urteil vom 25. Oktober 2017 - 1 StR 146/17 Rn. 13 zu § 30 BtMG).
  • BGH, 26.05.2020 - StB 15/20

    Beschwerde gegen die Ablehnung des Antrags auf Aussetzung eines Haftbefehls;

    c) Demnach hat sich der Angeklagte mit hoher Wahrscheinlichkeit wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland in Tateinheit mit Terrorismusfinanzierung, Beihilfe zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und Anstiftung zum mehrfachen Betrug gemäß § 89a Abs. 2a, 1 und 2 Nr. 1, § 89c Abs. 1 Satz 1 Nr. 8, § 129a Abs. 5 Satz 1, § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2, § 263 Abs. 1, §§ 26, 27, 52 StGB strafbar gemacht (vgl. zur rechtlichen Würdigung näher BGH, Beschlüsse vom 1. Juni 2017 - AK 20-24/17, juris Rn. 15 ff.; vom 8. August 2019 - StB 19/19, juris Rn. 28 ff.; zur Anstiftung allgemein BGH, Urteil vom 25. Oktober 2017 - 1 StR 146/17, NStZ-RR 2018, 80 f. mwN).
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